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Wie Sie Arbeitsmittel von der Steuer absetzen

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Berufskleidung, Werkzeuge, beruflich genutzter PC,  Fachliteratur oder Büromaterial vom Papier bis zum Toner – all dies können Arbeitsmittel sein.

Privat kaum nutzbar

Um Arbeitsmittel tatsächlich von der Steuer absetzen zu können, darf eine private Nutzung dieser Arbeitsmittel zu maximal 10 Prozent erfolgen. Dies ist im Zweifel gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Bei einer sogenannten „gemischten Veranlassung“, wenn ein Gegenstand beruflich wie privat genutzt wird, ist noch ein anteiliger Abzug der Werbungskosten möglich.

Nicht nur Neuanschaffungen

Die gekauften Arbeitsmittel müssen nicht zwingend Neuware sein, auch als Gebrauchtware erworbene Arbeitsmittel lassen sich absetzen. Zusätzlich zu den Anschaffungskosten können sich Reparatur- und Wartungskosten steuermindernd auswirken. Auch die Reinigung von spezieller Berufskleidung kann bei den Werbungskosten geltend gemacht werden.

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Belege sammeln

Hierzu sollten alle Belege gesammelt werden, wie beispielsweise Quittungen oder Rechnungen für Reparaturen, Wartung und Reinigung. Arbeitsmittel die weniger als 410 Euro netto bzw. 487,90 Euro brutto in der Anschaffung kosten können im Kaufjahr in voller Höhe abgesetzt werden. Unter www.gutschein-finder.net/shops/otto-office-gutschein finden Sie einen Gutschein, mit dem Sie beim Einkauf im Bürobedarf-Versandhandel Otto Office Geld sparen können. Gegenstände die teurer sind und über mehrere Jahre genutzt werden, wie Büromöbel oder Computer, müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, indem der Wertverlust pro Jahr steuerlich geltend gemacht wird. Berücksichtigt werden die Werbungskosten immer in dem Jahr, wann sie bezahlt werden, mit Ausnahme von den jährlich abzuschreibenden Gegenständen.

Bagatellgrenze nutzen

Für geringere Anschaffungen an Arbeitsmitteln in einem Jahr von bis zu insgesamt 110 Euro, die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro hinausgehen, verlangt das Finanzamt häufig keine Belege. Die Art der Kosten sollte in jedem Fall benannt werden. Auf eine Anrechnung besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Bei dem Info-Blog www.diers-und-das.de gibt es zahlreiche weitere Tipps und Links rund ums Office, die sowohl beruflich als auch privat nützlich sind und Zeit oder Geld sparen.

Beim Centrum für Innovation und Technologie finden Sie zahlreiche hilfreiche Tipps für Ihre Selbständigkeit.

 

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