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Welche Versicherungsprodukte sind von FATCA betroffen?

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Auch wenn die Versicherungen bislang davon ausgingen, dass die neuen Regelungen nicht für sie gelten – auch solche Unternehmen sind von FATCA betroffen und müssen sich nun mit der Problematik auseinandersetzen.

Nun ist es sicher: FATCA wird auch weitreichende Auswirkungen auf Versicherungsunternehmen haben. Denn auch solche Institutionen zählen zu den sog. Foreign Financial Institutions (FFIs), die alle von den neuen FATCA-Regelungen betroffen sind und nun mit zusätzlichen Informationspflichten konfrontiert werden. Auch für Versicherungen resultieren aus dem neuen Gesetz weitreichende Verpflichtungen. Die FFIs müssen bis zum 30. Juni 2013 (FATCA Deadline) einen Vertrag mit der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS unterzeichnen und sich somit dazu verpflichten, US-Personen zu identifizieren und weitreichende Informationen an den Internal Revenue Service (IRS) weiter zu leiten. Die entsprechenden Anforderungen müssen nach Abschluss der Offenlegungsvereinbarung stufenweise bis zum 1. Januar 2015 vollständig eingeführt werden..

FATCA betrifft auch Versicherungen
Der US-Senat verabschiedete dieses Gesetz als Bestandteil des Hiring Incentives to Restore Employment Act, um damit auf die wirtschaftlichen Folgen der Finanzkrise zu reagieren und um der Steuerumgehung auf globaler Basis entgegen zu wirken. Grund dafür ist der Verlust von 100 Milliarden US-Dollar, den Nordamerika jährlich wegen Steuerhinterziehung einbüßt. Die erweiterten Informationspflichten für Finanzinstitute außerhalb der USA gelten auch für Versicherungen. Denn FATCA betrifft alle Unternehmen, die US–steuerpflichtige Personen betreuen oder die amerikanische Vermögenswerte in irgendeiner Form handelt oder hält.

Diese Versicherungsprodukte sind von FATCA betroffen
Unklar ist jedoch, welche Arten von Versicherungsprodukten tatsächlich betroffen sind. Klar ist dagegen das Grundprinzip: so müssen Versicherungen alle Produkte, die ein Steuerhinterziehungsrisiko in sich bergen, berücksichtigen. Somit sind voraussichtlich Versicherungsprodukte mit einem Sparprämienanteil (sog. Cash Value) betroffen. Dazu zählen Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen sowie fondsgebundene Lebensversicherungen. Die betriebliche Altersvorsorge sowie Versicherungs- oder Rückversicherungsverträge, zu denen die meisten Sachschäden-, Rück- und Risikolebensversicherungen gehören, sind hingegen nicht von FATCA betroffen. Weitere Informationen finden Sie auch bei Ihrem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in München.

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