Unzulässige Kreditgebühren zurückfordern: Steigende Chancen für Unternehmer
2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig sind. Bis dahin war es üblich, dass Banken ihren Kunden nicht nur Zinsen in Rechnung stellten, sondern auch ein Entgelt für Bearbeitung und Verwaltung ihrer Darlehen in Höhe von bis zu 3,5 Prozent verlangten. Eine unangemessene Benachteiligung, wie der BGH befand. Privatkunden ist es nun erlaubt, die Bearbeitungsgebühren für einen Zeitraum von zehn Jahren vor Urteilsverkündung zurückzufordern. Ungewisser stellt sich die Situation für kreditnehmende Unternehmer und Freiberufler dar.
Gewerbliche Kredite sind ebenfalls gebührenbelastet
Gewerbliche Kredite waren nicht Bestandteil der Verhandlung vor dem BGH, sind jedoch genauso mit Bearbeitungsgebühren belastet wie Darlehen für Privatpersonen. Immer mehr Gerichte schaffen jedoch Fakten, indem sie in Einzelfallverhandlungen entsprechende Klauseln für unwirksam erklären. Sie folgen der Argumentation, dass der Kreditnehmer durch die Gebühren unangemessen benachteiligt wird, unabhängig davon, ob er ein Dienstfahrzeug oder eine neue Badezimmereinrichtung kauft.
Ansprüche prüfen lassen
Ob die Gebühren im Einzelfall zurückgefordert werden können, ermitteln beispielsweise Serviceportale, die sich auf den Verbraucherschutz in den Bereichen Kredit- und Versicherungswesen sowie Fluggesellschaften spezialisiert hat. Besteht Anspruch auf eine Rückerstattung, übernimmt der Dienstleister auf Wunsch auch den Widerruf. Erst wenn die Bearbeitungsgebühren für den Geschäftskredit zurückbezahlt wurden, bezahlt der Unternehmer eine Provision an die Serviceplattform.
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Bild: bigstockphoto.com / ruivalesousa
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