Nachhilfe steuerlich absetzen: So geht’s
Gute Zeugnisse sind die Voraussetzung für individuelle Bildungswege. Durch außerschulische Nachhilfestunden bietet sich die Möglichkeit, Versäumnisse aufzuholen, Kenntnisse zu vertiefen sowie den Wissensstand zu verbessern. Die Kosten dafür tragen Eltern in der Regel allein. Erfüllen sie bestimmte Bedingungen, können sie die Nachhilfe steuerlich absetzen. Die Finanzämter erkennen im Fall des Antrags zwei Gegebenheiten an.
Notwendige Nachhilfe aufgrund eines beruflich bedingten Umzugs
Wenn Familien aus beruflichen Gründen umziehen, sind Kinder häufig mit einem Schulwechsel konfrontiert. Probleme entstehen oft durch die verschiedenen Schulsysteme der Bundesländer und die variierenden Lehrpläne. Nehmen Eltern in der Folge private Nachhilfe für ihre Kinder in Anspruch, lassen sich die Aufwendungen entweder beleglos im Rahmen der Umzugspauschale berücksichtigen oder als Werbungskosten absetzen. Dafür existiert ein festgelegter Höchstbeitrag und ein Einzelnachweis ist erforderlich.
Unterstützung infolge attestierter Lernstörungen als Krankheit
Kinder, die unter Dyskalkulie oder Legasthenie leiden, benötigen zusätzliche Förderungen beim Lernen. Um die Nachhilfe bei der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, brauchen Eltern gesonderte Nachweise über den erteilten Unterricht sowie ein ärztliches Attest. Anerkennung finden lediglich Erkrankungen, die auf eine Hirnfunktionsstörung zurückzuführen sind. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass erst nach dem Abzug eines zumutbaren Eigenanteils eine Steuerbegünstigung erfolgt. Dieser Anteil berechnet sich aus Variablen, wie der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand sowie der Anzahl der Personen. Er liegt zwischen einem und sieben Prozent des gesamten Einkommens.
Bild: Bigstockphoto.com / AntonioDiaz
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