Liquiditätsplanung
Jede Bank verlangt die Vorlage einer tragfähigen Liquiditätsplanung bevor sie bereit ist, einem Unternehmen einen Kredit zu gewähren. Die Liquiditätsplanung umfasst dabei eine langfristige und eine kurzfristige Liquiditätsübersicht. Über den Zeitraum von einem Jahr müssen dabei die Zahlungseingänge den Zahlungsausgängen gegenübergestellt werden: Nur wenn dabei jederzeit ein positiver Saldo verbleibt, ist die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet. Kurzfristig wird die Liquidität entweder monatsweise, oder in großen Unternehmen auch wöchentlich geplant
Allerdings reicht die bloße Deckung der Zahlungsausgänge durch die -eingänge nicht aus: Es muss vielmehr darüber hinaus noch ein gewisses Finanzpolster vorhanden sein. Denn zum einen können ungeplante Ausgaben auf den Betrieb zukommen, zum Beispiel wenn überraschend teure Reparaturen erforderlich werden. Zum anderen kann es zu einem verspäteten Eingang von Zahlungen oder sogar zum völligen Ausfall derselben kommen, wenn beispielsweise ein großer Kunde selbst in einen Liquiditätsengpass gerät.
Ein Unternehmer, der lange am Markt erfolgreich bestehen möchte, hat auch ein ureigenes Interesse an einer soliden Liquiditätsplanung. Die besten Erzeugnisse und die größten Kunden sind nichts wert, wenn die Produktion aufgrund mangelnder finanzieller Mittel nicht möglich ist. Außerdem ist immer zu bedenken, dass ein Geschäftsführer nur mit einer sorgfältigen Finanzplanung seiner gesetzlichen Verpflichtung zur umsichtigen Leitung des Unternehmens nachkommt. Verletzt er diese, kann er dafür im Falle einer Insolvenz in die persönliche Haftung genommen werden.
Eng verknüpft mit der Liquiditätsplanung ist auch das Thema Steuern bzw. Bilanzierung. Wie Sie z. B. Ihren Firmenwagen korrekt bilanzieren, erfahren Sie in der Aktuellen Information zum Thema Firmenwagen der Steuerkanzlei Gesierich.
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