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Kfz-Versicherung Leistungen

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Bei einer Haftpflicht handelt es sich in der Bundesrepublik und unzähligen anderen Ländern der Welt um eine staatlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Der Abschnitt einer solchen Fahrzeugversicherung besteht indes nicht nur aus dieser gesetzlichen Haftpflicht für KFZ, sondern aus einer ganzen Summe an Versicherungen. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist hierbei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Abdeckung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Anderer befasst. Unberechtigte Ansprüche andererseits müssen von einer KFZ Versicherung oder auch von Lkw Versicherungen abgewehrt werden – welches eine weitere wichtige Aufgabe dieser Versicherungsart ist.
Die KFZ-Kasko ist eine Zusatzversicherung im Bereich der Fahrzeugversicherungen und wird in 2 Teilbereiche unterteilt. Bei der Teilkasko handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Durchführung von Schäden am eigenen Gefährt übernimmt. Jedoch betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die vorab vereinbart werden. Dazu können bspw. Schäden aus Diebstahl, Brand, Sturm, Überschwemmung oder Hagel gehören. Gleichermaßen Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Kfz-Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen.
Bei der KFZ-Vollkasko hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Kfz-Teilkasko-Versicherung auch noch andere Schäden ab. Dabei geht es in erster Linie auch um Schäden, die ein Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich der KFZ-Vollkasko fallen.
Eine gesetzliche KFZ Haftpflichtversicherung – ein Muss, um ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr steuern zu dürfen
Wer sein Gefährt trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine Haftpflicht für Kraftfahrzeuge oder Lkw Versicherung fährt und einen Schaden verschuldet, haftet mit seinem gesamten Hab und Gut. Das gilt für alle verschuldeten Schäden und damit auch für Personenschäden. Unter anderem muss man natürlicherweise auch mit einer Bestrafung für die fehlende KFZ Haftpflichtversicherung rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer Geldstrafe führen zudem die eigene finanzielle Existenz zu Grunde richten. Die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge abzuschließen ist also in keinster Weise zu versäumen.
Wer unbedingt sicher gehen möchte, kann zudem zur vorgeschrieben KFZ Haftpflichtversicherung auch noch eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und Kfz-Vollkaskoversicherung für Ihr Gefährt auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Im Regelfall sollten diese Zusatzversicherungen jedoch nur bei neuwertigen oder sehr teuren Kraftfahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung bspw. in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich bspw. zu einem selbstverursachten Unfall oder einem Raub kommt, wird der Neuwert des Vehikel (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.
Eine KFZ Haftpflicht ist für all jene Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Straßenverkehr verursacht.
Dabei kann es sich nur um Blechschäden, demgegenüber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Aufwand für eine Krankenhausbehandlung. Eine Haftpflicht für Kraftfahrzeuge bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Reparation. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird dagegen zum Beispiel ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war, trifft Sie als Versicherten nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Ein Unfallgegner muss einen Bestandteil des Schadens selbst bezahlen und die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallverursacher selbst eine Kaskoversicherung, kann ein Teil der Aufwendung von dieser Fahrzeugversicherung übernommen werden.
Eine Obergrenze gibt es bei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen oder der Lkw Versicherung im Prinzip nicht. Das Gesetz sieht jedoch eine Deckung von maximal 50 Millionen Euro bei Schäden am Vermögen und eine Höchstgrenze von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden (pro Person) vor.
Die Schadenshöhe wird von einem Sachverständigen festgestellt, den die Versicherungsgesellschaft beauftragt. Bei einem verschuldeten Unfall hat ausschließlich der Gegner die Möglichkeit, einen Gutachter zu beauftragen.
Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen KFZ Versicherungen nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei einer Haftpflichtversicherung, aber auch bei der Kfz-Vollkaskoversicherung bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Tarif. Dennoch muss er im Schadensfall keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.

Tipp: Wenn Sie einen Firmenwagen leasen, sind die Nebenkosten wie Steuer oder Vollkaskoschutz meist bereits im Leasingpreis inklusive. Mehr dazu bei MietwagenButler.

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