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Das sollten Selbstständige über Betriebsausgaben wissen

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Unter Betriebsausgaben werden all jene Kosten verstanden, die in unmittelbarem Bezug zu einer selbstständigen Tätigkeit anfallen. Diese können beim Finanzamt angegeben werden, wodurch sich die zu versteuernden Einkünfte reduzieren.

Betriebsausgaben von Einkünften abziehen

Bei jeder Art von Selbständigkeit entstehen Kosten. Bei einem Ladengeschäft oder einem Büro müssen Mieten gezahlt werden, Telefonrechnungen, Portokosten und die Anschaffung eines Computers sind weitere typische Beispiele. Diese Ausgaben stehen in direktem Zusammenhang mit den Einnahmen, die Selbstständige erzielen. Deswegen können diese miteinander verrechnet werden. Das Finanzamt verlangt nur Steuern auf jene Summe, die nach dem Abzug der Ausgaben von den Einkünften übrig bleibt. Dies müssen die Steuerzahler spätestens bei einer Betriebsprüfung belegen, deswegen sollten sie alle Quittungen aufheben und am besten sortieren und gegebenenfalls den genauen Verwendungszweck hinzuschreiben.

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Buchführung

Diese Kostenpunkte erkennt das Finanzamt an

Der Steuerpflichtige muss jeweils nachweisen, dass er Ausgaben aufgrund seiner selbstständigen Arbeit getätigt hat. Häufig handelt es sich um eindeutige Fälle, wie zum Beispiel Kosten für Werbeanzeigen, eine Homepage oder die Gebühren eines Geschäftskontos. Es gibt aber auch zahlreiche Ausgabeposten, bei denen das Finanzamt genau hinsieht. Das gilt für alle Kostenpunkte, die auch privaten Zwecken dienen könnten. Eine Geschäftsreise erkennt das Finanzamt nur in voller Höhe an, wenn sie allein aus diesem Grund durchgeführt wurde. Wer allerdings nur kurz eine Konferenz besucht und sich anschließend einen Privaturlaub gönnt, kann höchstens mit einer anteiligen Anerkennung rechnen.

Viel ausgeben, um Steuern zu sparen?

Manche vertreten die Auffassung, dass Selbstständige zur Steuerreduzierung möglichst viel Geld ausgeben sollten. Wer so denkt, täuscht: Die Rechnungsbeträge liegen immer deutlich über der Steuerersparnis. Deswegen empfehlen sich nur sinnvolle Betriebsausgaben. Es kann sich aber lohnen, schon geplante Investitionen kurz vor Jahresende zu realisieren. Dies wirkt sich dann positiv auf den Steuerbescheid aus, der wenige Monate später erfolgt.

Tipp: Gerade für kleinere Unternehmen kann es sehr sinnvoll sein, für Themen wie Buchhaltung, Controlling oder Budgetplanung einen externen Berater zu beauftragen, beispielsweise wenn das entsprechende Know-How oder ganz einfach die Zeit fehlt, die Anstellung eigener Mitarbeiter für diese Bereiche jedoch zu kostspielig wäre. So können zu hohe oder fehlerhafte Kostenfaktoren im Betrieb entdeckt oder von vorneherein vermieden werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in Deutschland bei bfk-suedhessen.de und in der Schweiz bei www.bolleter-gmbh.ch.

Bild: bigstockphoto.com / style-photographs

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