Gewerbliche Versicherungen – mit einfachen Regeln die Ausgaben senken
Der Schritt in die Selbständigkeit erfordert vom angehenden Unternehmer einen ökonomischen Scharfsinn. Besonders während der Neugründung des Unternehmens und in den ersten Jahren danach muss meist besonders auf die Ausgaben geachtet werden. Die Beiträge für die gewerblichen Versicherungen und private Vorsorge des Gewerbetreibenden gehören zu den notwendigen Aufwendungen, da ein fehlender Versicherungsschutz im Versicherungsfall schnell existenzvernichtende Züge annehmen kann. Aber auch die gewerbliche Absicherung bietet ein großes Sparpotenzial, wenn man einige einfache Änderungen in den Versicherungsverträgen vornimmt und fortlaufend simple Regeln beachtet.
Ganz wichtig – die in der Police genannte Gewerbeart (Risiko) muss unbedingt stimmen. Denn erleidet der Unternehmer einen Schaden aus einer nicht in der Police genannten Tätigkeit, droht ihm die Leistungsverweigerung durch den Versicherer. Bei Mischgewerbe müssen diesem beim Vertragsabschluss möglichst alle Tätigkeitsfelder mitgeteilt werden. Auf der anderen Seite sollte man Benennungen auf Vorrat unter dem Motto „vielleicht mache ich auch das“ vermeiden. Manche Risikoarten bergen hohes Schadenpotential für den Versicherer in sich und werden daher mit hohen Tarifzuschlägen versehen. Zum Beispiel muss ein Kosmetikstudio mit Permanent Make-Up im Angebot meist eine wesentlich höhere Versicherungsprämie zahlen als eines ohne. Das gleiche gilt für einen Hausmeisterservice mit oder ohne Schneeräumdienst. Die nicht oder nicht mehr ausgeübten Tätigkeiten sollten daher aus der Police entfernt werden.
Des weiteren müssen, je nach Versicherungsart, die Umsatzsumme, die Anzahl der beschäftigten Personen und die Versicherungssumme in den Policen korrekt angegeben sein. Bei Unterschreitung der tatsächlichen Werte drohen dem Betrieb ggf. Kürzung oder gar Verlust der Versicherungsleistungen. Allerdings geben viele Unternehmer zu Beginn ihrer Tätigkeit vorsorglich zu hohe Werte an und zahlen dafür entsprechend überhöhte Beiträge. Bei der Anzahl der beschäftigten Personen zählen zwei Halbtagsbeschäftigte als eine Person. Im laufenden Betrieb sollte man die Angaben überprüfen und ggf. korrigieren. Weitere Tipps und Infos rund um die Selbstständigkeit im Freelancer-Blog.
Bei den gewerblichen Policen können, wie auch in den privaten Versicherungen, regelmäßige Tarifchecks für zeitgemäßen Schutz zu reduzierten Beiträgen führen. Zu den Versicherungen mit großem Sparpotenzial zählt auch im Gewerbebetrieb unter anderem die KFZ-Versicherung (unter folgendem Link können die aktuellen Tarife zu KFZ-Versicherung schnell und unverbindlich verglichen werden www.setana.de/vergleich-rund-ums-auto).
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert auch in den gewerblichen Versicherungsverträgen die Beiträge und spart dem Unternehmer viel Geld ohne den Versicherungsschutz nennenswert zu beeinträchtigen.
Einige Versicherungen des Unternehmers, die er sowohl als Privatperson als auch als Unternehmer benötigt aus der gleichen Sparte können zu einer Police gebündelt werden, um die Kosten zu senken. Dazu zählen Privat- und Betriebshaftpflicht sowie Privat- und Unternehmensrechtsschutz.
Mehr zum Thema gewerbliche Absicherung gibt es hier: www.setana.de/geschaeftsversicherung.
Bild: Image courtesy of Sira Anamwong / FreeDigitalPhotos.net
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